Fit for Study
Tipps zur Studienfinanzierung & zum Bafög
1. Kindergeld
Seit 2008 ist die Altersgrenze, bis wo Anspruch für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium auf Kindergeld besteht, auf 25. Jahre abgesenkt worden. Wehr- und Zivildienst werden jedoch weiterhin angerechnet, so dass in diesen Fällen das Kindergeld auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt wird. Mit Vollendung des 18. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Kindergeld jedoch nur, wenn das eigene Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag (seit 2004: 7.680 Euro) nicht übersteigt.
Seit dem 1. Januar 2009 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro im Monat, für das dritte 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro im Monat.
2. BAföG
Das BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung, die bspw. an Studierende vergeben wird, deren Eltern im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes ein Einkommen generiert haben, welches unter einer bestimmten Grenze geblieben ist. Der Studierende hat jedoch nur Anspruch auf BAföG, wenn er im Monat nicht mehr als 400 Euro (plus eventuelles Kindergeld) an Einkommen aufweist. Der Höchstsatz beträgt derzeit 643 Euro im Monat, wovon in der Regel eine Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen vergeben wird. Übersteigt das Vermögen des Studierenden 5.200 Euro bewirkt jeder zusätzliche Euro eine Reduzierung des BAföG um 1/12 Euro.
3. Unterhaltsanspruch gegen die Eltern
Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren Kindern eine angemessene Ausbildung wie bspw. ein Studium zu finanzieren, so lange das Kind seinerseits entsprechende Leistungen erbringt. Dieser Unterhaltsanspruch ist vorrangig vor dem staatlichen BAföG, weswegen beim Antrag auf BAföG auch die Einkommensverhältnisse der Eltern offen gelegt werden müssen.
4. Stipendien
Stipendien sind Zuschüsse, die vor allem von Stiftungen an begabte Studierende vergeben werden. Je nach Gesinnung der Institution können neben dem Leistungsgrad aber auch soziale und/oder politische Kriterien beim Auswahlprozess entscheidend sein. Neben monetärer Unterstützung beinhalten viele Stipendien Netzwerkveranstaltungen und/oder zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Höhe der Leistungen ist von Stipendium zu Stipendium höchst unterschiedlich.
5. Jobben
Etwa 2/3 der Studierenden gehen während des Studiums einer Nebentätigkeit nach, um sich ihr Studium zu finanzieren. BAföG Empfänger dürfen monatlich 400 Euro dazuverdienen ohne mit Kürzungen ihrer Bezüge rechnen zu müssen. Die meisten Studierenden mit einer Nebentätigkeit sind einer derartigen Doppelbelastung ausgesetzt, dass ihre Studienleistungen darunter leiden (bspw. schlechtere Noten oder längere Studiendauer). Allerdings kann sich ein entsprechend qualifizierter Nebenjob wie bspw. eine Werkstudententätigkeit in der Zielbranche oder sogar im Zielunternehmen positiv auf den Lebenslauf auswirken.
6. Studienbeitragsdarlehen
In den Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, können niedrigverzinsliche Darlehen aufgenommen werden, um die Studiengebühren vorzufinanzieren.
7. Bildungskredit
Bildungskredite werden von der staatlichen KfW auf Wunsch an jeden Studierenden vergeben, der erfolgreich das Grundstudium absolviert hat. Der niedrigverzinsliche Kredit beträgt monatlich wahlweise zwischen 100 und 300 Euro und wird für maximal 24 Monate gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen kann der gesamte Kredit auch einmalig ausgezahlt werden. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse bleiben unberücksichtigt.
8. Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen
Studierende, die vor allem zum Ende des Studiums hin unter einer besonders angespannten Finanzsituation leiden, können unter Umständen ein Darlehen bei der Studentischen Darlehenskasse oder des Studentenwerks beantragen.
9. Studienkredite, Studiendarlehen, Bildungsfonds
Was in Amerika schon seit Jahren üblich ist findet auch langsam in Deutschland immer mehr Anklang. Immer mehr Institute aus der Privatwirtschaft vergeben relativ günstige Kredite an Studierende. Die Kriterien und Konditionen sind hierbei von Institut zu Institut höchst unterschiedlich. Anders als üblich werden diese Kredite und Darlehen in der Regel nicht in einer Summe, sondern monatlich ausgezahlt.
10. Wohnkostenzuschuss
Wohnkostenzuschuss ist eine Sozialleistung, die an Studierende gewährt werden kann, die ihre monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht decken können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Studierende BAföG empfängt und bei seinen Eltern wohnt. Zudem dürfen die Wohnkosten nicht durch Jobben abgedeckt werden können.
11. Wohngeld
Wohngeld kann nur dann beantragt werden, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht oder wenn ein BAföG Bankdarlehen in Anspruch genommen wird. Wenn der Studierende mit seinen Kindern, seiner Lebensgefährten und/oder anderen Familienangehörigen zusammenlebt, kann er auch dann Antrag auf Wohngeld stellen, wenn er BAföG erhält und die anderen Mitbewohner nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
12. ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe
Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf diese Leistungen, außer wenn durch Lebenssituation ein Mehrbedarf besteht (bspw. werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche oder Alleinerziehende).
Entscheidung für ein „vergütetes“ Studium
1. Dual studieren
Vor allem in den letzten Jahren erfreut sich ein so genanntes duales Studium immer mehr Beliebtheit, da es zum einen neben dem praktischen Teil der Ausbildung mit einem Hochschulstudium verbunden ist, und zum anderen mit einem Gehalt verbunden ist, wodurch sich das Studium in der Regel sorgenfrei finanzieren lässt.
2. Studieren bei der Bundeswehr
Wer bei der Bundeswehr studieren möchte, muss sich mindestens für 13 Jahre verpflichten, wobei das Studium in der Regel lediglich 3 bis 3,5 Jahre dauert. Dies liegt daran, dass das Studium bei der Bundeswehr in Trimester strukturiert ist. Während des Studiums wird der normale Sold gezahlt, eine Summe, von der normale Studierende im Normalfall nur träumen können.